Beschreibung
Objektbeschreibung
Ruhige Wohnstraße statt Dauerrauschen – Nachbarn grüßen, Motoren hört man höchstens beim Rasenmähen. Dieses 807 m² große Südgrundstück bringt Sonne, Platz und Potenzial. Dazu gibt’s einen einfachen OKAL-Bungalow (Bj. 2003, ca. 132 m²) als Bonus: nutzen, umbauen oder zurückbauen – Sie entscheiden.
Das Areal ist voll erschlossen (Wasser, Strom vorhanden; Gas in der Straße) und besticht durch seine Südausrichtung sowie die ruhige Wohnstraße ohne Durchgangsverkehr.
Ausstattung
▪︎ Grundstücksgröße: ca. 807 m², Südausrichtung
▪︎ Flurstück: 61/11
▪︎ Bungalow: OKAL-Fertighaus, Baujahr 2003, ca. 70 – 90 m²
▪︎ Erschließung: Wasser und Strom vorhanden, Gas liegt in der Straße
▪︎ Altbestand: einfacher Bungalow, flexibel nutzbar oder rückbaubar
▪︎ Unterlagen: Flurkarte im Anhang
Lage
Das Grundstück liegt in der Klausstraße 12 in Limbach-Oberfrohna, Ortsteil Pleißa. Pleißa ist ein gewachsener Ortsteil von Limbach-Oberfrohna mit kurzer Anbindung ins Umland. Die Lage ist ruhig (Wohnstraße statt Durchgangsverkehr), die Nachbarschaft geprägt durch Einfamilienhäuser und Gärten.
▪︎ Freizeit: Feldwege, Natur und Vereine direkt im Umfeld – grün und entspannt, zugleich kurze Wege in die umliegenden Städte
▪︎ Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kindergarten, Ärzte im Ort oder in der näheren Umgebung
▪︎ Verkehr: Busverbindung im Ort vorhanden; gute Anbindung an die A72 und B173 in wenigen Fahrminuten
Sonstiges
Alle Angaben (z. B. Flächen, Pläne, Berechnungen) beruhen auf Informationen des Eigentümers bzw. Dritter. Sie wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt; eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Maß- und Flächenangaben sind Circa-Werte; Grundrisse sind nicht maßstäblich; Visualisierungen dienen der Illustration. Schreib-, Druck- und Rechenfehler vorbehalten.
Dieses Exposé dient der Vorabinformation und stellt kein Angebot im Rechtssinn dar; allein der notariell beurkundete Kaufvertrag ist rechtsverbindlich. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Die Angaben begründen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; unberührt bleiben Ansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.