Hausverwaltung

Hausverwaltung

Wir sind da.

Sondereigentumsverwaltung

Zu den Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung gehören insbesondere:

  • Übernahme der Eigentumseinheit zum Vertragsbeginn.
  • Einweisung der neuen Mieter in die Eigentumseinheiten.
  • Einzug der Mieten und der Nebenkosten, Überwachung des Mieteinganges.
  • Korrespondenz mit den Mietern.
  • Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter.
  • Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes, z.B. eines Zahlungsrückstandes.
  • Entgegennahme von Kündigungen durch den Mieter.
  • Abwicklung und Rückgabe der Mietsache durch den Mieter wie z.B. Prüfung der ordnungsgemäßen Vornahme einer vom Mieter geschuldeten Endrenovierung, Abwicklung der Kautionen u.a. mit dem ausscheidenden Mieter.
  • Aktiv- und Passivprozesse, vergleichsweise Regelungen zu treffen, geschuldete Beträge zu stunden oder sonstige Rechtshandlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorzunehmen.
  • Aufnahme festgestellter oder vom Mieter angezeigter Mängel, sowie Mängelbeseitigung.
  • Tätigkeiten und Maßnahmen, die über den üblichen Rahmen der vorbezeichneten Aufgaben hinausgehen, hat die Verwalterin vorher mit dem Eigentümer abzustimmen, es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug.

Zusatzleistungen:

  • Die Vermietung leerstehender Wohnungen zu marktgerechten Preisen.
  • Beiziehung von Sonderfachleuten, soweit hierzu Kenntnisse erforderlich sind, die über die eines erfahrenen Kaufmanns in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft hinausgehen.
  • Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind.
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen.
  • Vorbereitung der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers auf Restfertigstellung, Nachbesserung, Gewährleistung.

Miethausverwaltung

1. Allgemeine wirtschaftlich-kaufmännische Geschäftsführung

  • Ausschöpfung von Ertragsreserven.
  • Minderung von Ausfallrisiken.
  • Maßnahmen zur Kostensenkung (laufende Überprüfung und Analyse des Kostenverlaufes).
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung.
  • Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Abschlusses von Verträgen (insbesondere Bau- und Wartungsverträge, Versicherungen, Hausmeister-Dienstverträge,), notwendig werdende vertragliche Anpassungen vornehmen; Angebotseinholung.
  • geordnete Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen, wie Verträge mit Dritten, Buchhaltungsunterlagen, Mietverträge.
  • Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen in entsprechender Anwendung der steuerlichen Vorschriften.
  • Führung der erforderlichen personenbezogenen und sachbezogenen Konten zur Überwachung der Zahlungsverpflichtungen.
  • Überwachung der Mieteingänge.
  • Kaufmännische Rechnungsprüfung + Bewirken der Zahlungen.
  • Abrechnungen der Nebenkosten und Zustellung an die Mieter.
  • Anmahnung rückständiger Gelder aus dem Mietverhältnis.
  • Halbjährliche Erstellung einer Abrechnung an den Eigentümer.
  • Kontaktpflege mit den Mietern, ständiger Ansprechpartner für Mieter.

2. Bautechnische Betreuung

  • Auf Wunsch jährliche Begehung der Wohnanlage mit nachfolgender Erstellung eines Inspektionsblattes über den Zustand genauest bezeichneter Bauteile; Mitteilung über vorgefundene Schäden bzw. Schadensvorbeugung.
  • Verwaltervertrag Miethaus

Kunden gehen zum Immobilienverwalter, weil sie Verstärkung brauchen.
Weil sie ihre Zeit für andere Aufgaben einsetzen, die wirklich passen und guttun.
Weil sie den wirtschaftlichsten Weg suchen.
Weil eine aufgeweckte Immobilienverwaltung Freiraum gibt.
Weil Immobilien-Fachwissen nutzbringend ist.
Weil der Immobilienverwalter Reserven herausfordert.

Was wir sonst noch machen? Das!


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