Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – Legionellen

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – Legionellen

Zweite Novellierung der Trinkwasserverordnung:

Es gibt neue Pflichten und Haftungsrisiken für Eigentümer und Verwalter von Gebäuden mit zentraler Warmwasser-Bereitung. Mit einer Trinkwasseranalyse können Sie die Qualität des Trinkwassers prüfen und die Sicherheit nachhaltig gewährleisten. Denn insbesondere in Bezug auf Legionellen besteht eine Prüfpflicht.
Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Gut und hochwertiges Lebensmittel, dessen täglicher Verzehr und Gebrauch für uns selbstverständlich ist. Gerade deswegen unterliegt es strengen Qualitätskontrollen, die in der Trinkwasserverordnung geregelt sind. Dennoch können auch im Trinkwasser Gefahren für unsere Gesundheit lauern.
Deshalb hat der Bundesrat auf Empfehlungen des Umweltbundesamtes einer Novellierung der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugestimmt.

Trinkwasserverordnung: Das hat sich geändert

  • das Prüfintervall wurde von einem auf drei Jahre verlängert
  • eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt ist nur noch dann verpflichtend, wenn die Legionellen-Konzentration den technischen Maßnahmenwert von 100 KBE je 100 ml (KBE = Kolonie bildende Einheiten) überschreitet
  • die Verordnung gilt nach Inkrafttreten rückwirkend ab dem 31. Oktober 2012
  • Durchführung einer Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefall

Legionellen im Trinkwasser

Die Legionellose gehört in Deutschland zu den häufigsten Krankheiten, die durch Wasser übertragen werden können. Jährlich erkranken in Deutschland über 20.000 Menschen aufgrund von Legionellen. 15 % der Erkrankungen verlaufen sogar tödlich. Legionellen sind Bakterien, die sich unter idealen Bedingungen, z. B. bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius und wenig Zirkulation in der Wasserleitung, im Warmwasser entwickeln und dann das Leitungssystem und die Wasserversorgungsanlage selbst sowie Klimaanlagen und Rückkühlsysteme befallen können. Die Gefahr geht dabei weniger von dem Verzehr legionellenbefallenen Wassers aus. Erst wenn Legionellen in versprühter Form, z. B. als Duschnebel, in die Lungen gelangen, kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen.