Sondereigentumsverwaltung
Zu den Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung gehören insbesondere:
- Übernahme der Eigentumseinheit zum Vertragsbeginn.
- Einweisung der neuen Mieter in die Eigentumseinheiten.
- Einzug der Mieten und der Nebenkosten, Überwachung des Mieteinganges.
- Korrespondenz mit den Mietern.
- Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter.
- Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes, z.B. eines Zahlungsrückstandes.
- Entgegennahme von Kündigungen durch den Mieter.
- Abwicklung und Rückgabe der Mietsache durch den Mieter wie z.B. Prüfung der ordnungsgemäßen Vornahme einer vom Mieter geschuldeten Endrenovierung, Abwicklung der Kautionen u.a. mit dem ausscheidenden Mieter.
- Aktiv- und Passivprozesse, vergleichsweise Regelungen zu treffen, geschuldete Beträge zu stunden oder sonstige Rechtshandlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorzunehmen.
- Aufnahme festgestellter oder vom Mieter angezeigter Mängel, sowie Mängelbeseitigung.
- Tätigkeiten und Maßnahmen, die über den üblichen Rahmen der vorbezeichneten Aufgaben hinausgehen, hat die Verwalterin vorher mit dem Eigentümer abzustimmen, es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug.
Zusatzleistungen:
- Die Vermietung leerstehender Wohnungen zu marktgerechten Preisen.
- Beiziehung von Sonderfachleuten, soweit hierzu Kenntnisse erforderlich sind, die über die eines erfahrenen Kaufmanns in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft hinausgehen.
- Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind.
- Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen.
- Vorbereitung der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers auf Restfertigstellung, Nachbesserung, Gewährleistung.