Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentumsverwaltung

Zu den Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung gehören insbesondere:

  • Übernahme der Eigentumseinheit zum Vertragsbeginn.
  • Einweisung der neuen Mieter in die Eigentumseinheiten.
  • Einzug der Mieten und der Nebenkosten, Überwachung des Mieteinganges.
  • Korrespondenz mit den Mietern.
  • Geltendmachung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter.
  • Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes, z.B. eines Zahlungsrückstandes.
  • Entgegennahme von Kündigungen durch den Mieter.
  • Abwicklung und Rückgabe der Mietsache durch den Mieter wie z.B. Prüfung der ordnungsgemäßen Vornahme einer vom Mieter geschuldeten Endrenovierung, Abwicklung der Kautionen u.a. mit dem ausscheidenden Mieter.
  • Aktiv- und Passivprozesse, vergleichsweise Regelungen zu treffen, geschuldete Beträge zu stunden oder sonstige Rechtshandlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorzunehmen.
  • Aufnahme festgestellter oder vom Mieter angezeigter Mängel, sowie Mängelbeseitigung.
  • Tätigkeiten und Maßnahmen, die über den üblichen Rahmen der vorbezeichneten Aufgaben hinausgehen, hat die Verwalterin vorher mit dem Eigentümer abzustimmen, es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug.

Zusatzleistungen:

  • Die Vermietung leerstehender Wohnungen zu marktgerechten Preisen.
  • Beiziehung von Sonderfachleuten, soweit hierzu Kenntnisse erforderlich sind, die über die eines erfahrenen Kaufmanns in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft hinausgehen.
  • Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind.
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen.
  • Vorbereitung der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers auf Restfertigstellung, Nachbesserung, Gewährleistung.