Miethausverwaltung
1. Allgemeine wirtschaftlich-kaufmännische Geschäftsführung
- Ausschöpfung von Ertragsreserven.
- Minderung von Ausfallrisiken.
- Maßnahmen zur Kostensenkung (laufende Überprüfung und Analyse des Kostenverlaufes).
- Überwachung der Einhaltung der Hausordnung.
- Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Abschlusses von Verträgen (insbesondere Bau- und Wartungsverträge, Versicherungen, Hausmeister-Dienstverträge,), notwendig werdende vertragliche Anpassungen vornehmen; Angebotseinholung.
- geordnete Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen, wie Verträge mit Dritten, Buchhaltungsunterlagen, Mietverträge.
- Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen in entsprechender Anwendung der steuerlichen Vorschriften.
- Führung der erforderlichen personenbezogenen und sachbezogenen Konten zur Überwachung der Zahlungsverpflichtungen.
- Überwachung der Mieteingänge.
- Kaufmännische Rechnungsprüfung + Bewirken der Zahlungen.
- Abrechnungen der Nebenkosten und Zustellung an die Mieter.
- Anmahnung rückständiger Gelder aus dem Mietverhältnis.
- Halbjährliche Erstellung einer Abrechnung an den Eigentümer.
- Kontaktpflege mit den Mietern, ständiger Ansprechpartner für Mieter.
2. Bautechnische Betreuung
- Auf Wunsch jährliche Begehung der Wohnanlage mit nachfolgender Erstellung eines Inspektionsblattes über den Zustand genauest bezeichneter Bauteile; Mitteilung über vorgefundene Schäden bzw. Schadensvorbeugung.
- Verwaltervertrag Miethaus