Miethausverwaltung

Miethausverwaltung

1. Allgemeine wirtschaftlich-kaufmännische Geschäftsführung

  • Ausschöpfung von Ertragsreserven.
  • Minderung von Ausfallrisiken.
  • Maßnahmen zur Kostensenkung (laufende Überprüfung und Analyse des Kostenverlaufes).
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung.
  • Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Abschlusses von Verträgen (insbesondere Bau- und Wartungsverträge, Versicherungen, Hausmeister-Dienstverträge,), notwendig werdende vertragliche Anpassungen vornehmen; Angebotseinholung.
  • geordnete Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen, wie Verträge mit Dritten, Buchhaltungsunterlagen, Mietverträge.
  • Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen in entsprechender Anwendung der steuerlichen Vorschriften.
  • Führung der erforderlichen personenbezogenen und sachbezogenen Konten zur Überwachung der Zahlungsverpflichtungen.
  • Überwachung der Mieteingänge.
  • Kaufmännische Rechnungsprüfung + Bewirken der Zahlungen.
  • Abrechnungen der Nebenkosten und Zustellung an die Mieter.
  • Anmahnung rückständiger Gelder aus dem Mietverhältnis.
  • Halbjährliche Erstellung einer Abrechnung an den Eigentümer.
  • Kontaktpflege mit den Mietern, ständiger Ansprechpartner für Mieter.

2. Bautechnische Betreuung

  • Auf Wunsch jährliche Begehung der Wohnanlage mit nachfolgender Erstellung eines Inspektionsblattes über den Zustand genauest bezeichneter Bauteile; Mitteilung über vorgefundene Schäden bzw. Schadensvorbeugung.
  • Verwaltervertrag Miethaus