Kleines Einmaleins des Wohnungseigentums

Kleines Einmaleins des Wohnungseigentums

Hausgeld = Vorauszahlung des Eigentümers an die Wohnungseigentümergemeinschaft (Hauskonto);
(für Versicherungen, Wasser, Heizung, Verwaltungsgebühr Gemeinschaftseigentum, Schornsteinfeger, Wartungen, Hauslicht, Kontoführung, Reparaturen Gemeinschaftseigentum betreffend u.ä.)

Instandsetzungsrücklage = Zahlung des Eigentümers an die WEG (Hauskonto) zur Weiterleitung an eine von der WEG beschlossene Anlage; für größere Reparaturen oder Sanierungen des Gemeinschaftseigentums

Eigentümerabrechnung = Abrechnung über das gezahlte Hausgeld (Einnahme/Ausgabeabrechnung) für den Zeitraum 01.01.-31.12. nebst Heizkostenabrechnung des Jahres; wird zur jährlichen Wohnungseigentümerversammlung vorgelegt

Gemeinschaftseigentum = Grundstück, Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sonder/Teileigentum stehen

Sondereigentum = Eigentum an einer bestimmten Wohnung

Teileigentum = Eigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Gewerberäume); werden aber wie Wohnungseigentum behandelt

Grundmiete = Kaltmietzahlung des Mieters bei Kapitalanlegern

Betriebskosten = Vorauszahlung des Mieters für Betriebskosten im Sinne der II. Berechnungsverordnung § 27 Anlage 3 (samt Heizkostenverordnung)